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Deutscher Städtebaupreis 2025

Auslobung 2025

Seit mehr als 40 Jahren dient der mit insgesamt 25.000 € dotierte Deutsche Städtebaupreis der Förderung einer zukunftsweisenden Planungs- und Stadtbaukultur. Er wird ausgelobt von der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) und von der Wüstenrot Stiftung gefördert. 

Mit dem Deutschen Städtebaupreis werden städtebauliche Projekte prämiert, die sich durch nachhaltige und innovative Beiträge zur Stadtbaukultur auszeichnen. Dabei sollen die Projekte den aktuellen Anforderungen an zeitgemäße Lebensformen ebenso Rechnung tragen wie den Herausforderungen an die Gestaltung des öffentlichen Raums, dem sparsamen Ressourcenverbrauch sowie den Verpflichtungen gegenüber der Orts- und Stadtbildpflege.

Der Sonderpreis gilt als Ideengenerator und dient der Akzentuierung besonders dringlicher Handlungsfelder im Städtebau und in der Stadtplanung. Das Thema des Sonderpreises 2025 lautet „Umbaukultur in der zirkulären Stadt“. 

 
Preiskategorien

Der Deutsche Städtebaupreis ist mit 15.000 € dotiert. Der Sonderpreis ist mit 5.000 € ausgestattet. Die Preise werden in der Regel ungeteilt vergeben. Außerdem werden bis zu fünf Auszeichnungen vergeben, die mit jeweils 1.000 € dotiert sind. Als vierte Kategorie werden Belobigungen ausgesprochen. 

Die Vergabe der Preise, Auszeichnungen und Belobigungen erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Preisträger:innen, die Ausgezeichneten sowie die Belobigten erhalten als Zeichen der besonderen Anerkennung eine Urkunde im Rahmen einer Festveranstaltung im Mai 2025 in der Akademie der Künste, Berlin. 

Die Preisträger:innen jeder Kategorie sowie alle weiteren eingereichten Arbeiten werden der Öffentlichkeit im Rahmen einer bundesweiten Wanderausstellung und einer Dokumentation präsentiert. 

Städtebaupreis 2025

Für den Städtebaupreis können städtebauliche Projekte eingereicht werden, die nach dem 1. Januar 2019 für Orte in der Bundesrepublik Deutschland realisiert worden sind. Konzeption und Entwurf können weiter zurückliegen. Teilrealisierte Projekte können eingereicht werden, soweit es möglich ist, von den realisierten Abschnitten auf das Ganze zu schließen. 

Die Projekte werden nach ihrer stadtfunktionalen, stadträumlichen, sozialen und architektonischen Qualität bewertet und auch, inwieweit das eingereichte Projekt der Verbesserung der stadträumlichen, der stadtfunktionalen sowie architektonischen Qualität des Gebiets zugunsten der dort wohnenden und arbeitenden Menschen dient. Den Projekten sollen integrierte Konzepte und eine beispielhafte Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren zugrunde liegen, da auch der Prozess einer gelungenen Kooperation bewertet wird.

Sonderpreis 2025

Der Sonderpreis gilt als Ideengenerator und dient der Akzentuierung besonders dringlicher Handlungsfelder im Städtebau und in der Stadtplanung. 

Das Thema des Sonderpreises 2025 lautet: "Umbaukultur in der zirkulären Stadt“ 

Nutzungen und Infrastrukturen werden aufgegeben und hinterlassen Stadtbausteine, die oft „sperrig“ erscheinen, jedoch auch vielfältige und zumeist unentdeckte Potentiale für die Umbaukultur in der zirkulären Stadt beinhalten. Der Sonderpreis 2025 sucht nach Beispielen für solche Stadtbausteine, ihre städtebauliche Wandlungsfähigkeit und neue Impulse für das Quartier: vom ehemals leerstehenden Kaufhaus, dem Bürokomplex, dem Parkhaus oder der aufgelassenen Stadtautobahn bis hin zum Gasthaus im Dorf.

Wie entstehen städtebauliche Impulse durch Umbaukultur? Welchen Beitrag können auch minimalistische Konzepte leisten, um Monofunktionalität zu durchbrechen und die Gestaltungsqualität des Quartiers zu verbessern? Wie kann das Konzept der zirkulären Stadt konkret umgesetzt werden?

Wir suchen neue Blicke auf die Begabungen von Gebäuden und der gebauten Umwelt, mutige Akteur:innen in den Prozessen des Städtebaus sowie innovative Planungs-, Finanzierungs- und Umsetzungsmodelle. Willkommen sind Projekte, die bereits fertiggestellt oder soweit fortgeschritten sind, dass die zu erwartenden Impulse für das Quartier erkennbar sind.

Jury
  • Juryvorsitzender: Dipl.-Ing. Tim von Winning, Bürgermeister für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, Ulm
  • Prof. Dr. Thomas Drachenberg, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
  • Prof. Sabine Müller SMAQ Architektur und Stadt, Berlin
  • Marie-Theres Okresek, bauchplan ).( landschaftsarchitekten und stadtplaner
  • Dipl.-Ing. Jórunn Ragnarsdóttir, LRO Lederer Ragnarsdóttir Oei, Stuttgart
  • PD Dr. Anja Reichert-Schick, Wüstenrotstiftung, Ludwigsburg
  • Dipl.-Ing. Monika Thomas Präsidentin DASL, Hamburg

    Ständiger Gast für den Wissenschaftlichen Beirat
  • Prof. Dr. Christina Simon-Philipp, Hochschule für Technik Stuttgart

Die Jury setzt sich aus fünf bis sieben Mitgliedern zusammensetzen. Der Jury gehören fachlich qualifizierte Mitglieder aus folgenden Tätigkeits-/Berufsfeldern an:

  • ein in wirtschaftlichen und soziologischen Fragen in besonderer Weise erfahrenes Mitglied
  • ein Mitglied, das durch Ausbildung und ausgeübte Tätigkeit als freischaffender Stadtplaner über besondere Qualifikationen im Bereich der Stadtplanung verfügt
  • ein Mitglied aus der planenden Verwaltung bzw. Kommune
  • ein Mitglied, das durch Ausbildung oder ausgeübte Tätigkeit über besondere Qualifikationen auf dem Gebiet der Denkmals- bzw. Stadtbildpflege verfügt sowie
  • weitere Mitglieder, die eine anerkannte Fachexpertise im Bereich Städtebau und/oder Architektur vorweisen.

Die Jury trifft in ihrer ersten Sitzung unter allen eingereichten Bewerbungen eine Vorauswahl. Es wird erwartet, dass die eingereichten Materialien ein vollständiges Bild des Projekts im örtlichen Kontext vermitteln und die besonderen Wesenszüge und Intentionen der Arbeit erkennbar werden lassen. 

Über die Objekte und Projekte, die aufgrund einer ersten Beurteilungsrunde in eine engere Wahl aufgenommen wurde, werden sich Mitglieder der Jury durch eine Ortsbesichtigung im Herbst/Winter 2024 einen Eindruck verschaffen. Im Anschluss an die Besichtigungen nominiert die Jury in einer zweiten Sitzung diejenigen Bewerbungen, denen sie den Städtebaupreis 2025 bzw. den Sonderpreis 2025, die Auszeichnungen sowie die Belobigungen zuerkennen wird.

Symposium und Preisverleihung

Bekanntgabe und Preisverleihung erfolgt nach dem Oscar-Prinzip im Mai 2025 in Berlin.

Die Preisverleihung findet in Verbindung mit einem Symposium statt, das dem Thema des Sonderpreises gewidmet ist und aktu­elle Bezüge zwischen Städtebau und gesellschaftlichem Wandel thematisiert. Dabei werden die Verbindungen zwischen Politik, Planung und Ausbildung heraus­gearbeitet. Das Symposium wird von der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung unter Leitung eines Wis­senschaftlichen Beirats vorbereitet.

Die prämierten Arbeiten werden gemein­sam mit den Vorträgen und Diskussionen im Rahmen des Symposiums in einer Pub­likation „STADT BAUEN“ dokumentiert und verbreitet.

Bewerbungsunterlagen

Ab 01.04.2024 und bis zum 30. September 2024 (Poststempel) können sich frei­schaffende und angestellte Stadtplaner:innen, Architekten:innen, Landschaftsarchi­tekten:innen sowie öffentliche und private Planungsträger:innen um die Preise bewerben.

Einzureichende Unterlagen

Jede:r Bewerber:in muss sein Projekt unter www.staedtebaupreis.de registrieren.
Für jedes eingereichte Projekt ist eine separate Anmeldung vorzunehmen.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

□    Bewerbungsbogen (online)

□    Projektbeschreibung, einschließlich der planungs-, bau- und bodenrechtlichen Gegebenheiten, der kommunalpolitischen Umsetzung, des bürgerschaftlichen Engagements sowie des finanziellen Rahmens des Projektes

□    Fotos des realisierten Projektes und des vorherigen Zustandes

□    Luftbild

□    Lageplan mit Angabe des Maßstabs und Kennzeichnung der Fotostandorte

□    Grundrisse, Ansichten und Schnitte (mit Maßstabsangabe), sowie erläuternde Per­spektiven oder Isometrien

□    gefaltete Pläne im Maßstab 1:2.000 / 1:1.000 / 1:500

Die Bewerbungsunterlagen müssen als Ausdruck (DIN A4 oder DIN A3) UND als PC-fähige PDF-Datei vorgelegt werden. Der Ausdruck muss per Post geschickt werden. Die Datei kann per E-Mail oder auf einer CD per Post ein­gereicht werden. Alle Bilddaten müssen mindestens eine Bildgröße von 10 x 15cm bei 300 dpi Druckauflösung auf­weisen sowie mit Nennung des Urhebers im Dateinamen versehen werden.

Die Einreichung von darüber hinaus gehen­den Unterlagen, Modellen o.ä. ist möglich, geschieht aber auf Risiko und Kosten des Einsenders. Haftung bei Verlust von Unter­lagen kann die Ausloberin nicht überneh­men. Die Unterlagen verbleiben bei der Ausloberin.

Einverständniserklärung: Alle Teilnehmer:innen erklären sich durch ihre Beteiligung am Verfahren mit der Verarbeitung der Daten im Rahmen der Bewerbung durch die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung und die Jurymitglieder im Rahmen der Auslobung einverstanden. Die Datenschutzerklärung der Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung kann abgerufen werden unter: https://staedtebaupreis.de/datenschutzerklaerung-2/
Alle Teilnehmer:innen erklären sich einverstanden, dass über die eingereichten Projekte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung berichtet werden darf (Veröffentlichungsfreigabe).

Urheberschaft: Alle Teilnehmer:innen erklären sich durch ihre Beteiligung am Verfahren mit dem In­halt und den Bestimmungen der Auslobung einverstanden. Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer:innen bzw. die Bewerbergemein­schaft im Besitz des alleinigen oder ge­meinsamen uneingeschränkten Urheber­rechts der Wettbewerbsarbeit sind. Die Teilnehmer:innen erklären, über sämtliche für eine Anmeldung und Verbreitung der Bewerbung notwendigen Rechte zu verfügen und bei allen dritten Personen, die an dem Projekt beteiligt waren, vor der Projektanmeldung deren Einverständnis eingeholt wurde. Durch ihre Beteiligung am Verfahren erteilen die Teilnehmer:innen ihre Zustimmung zur weiteren Bearbeitung auf Grundlage der Auslobung, zur Ausstellung ihrer Arbeiten und zur Publikation in einer Dokumentati­on und in sonstigen Veröffentlichungen der Ausloberin ohne Vergütung und stellen das dafür erforderliche Material kostenlos und frei von Rechten Dritter zur Verfügung. Aus der Veröffentlichung ausgewählter Beiträge sind keine Honorarforderungen ableitbar. Die Teilnehmer:innen erklären, dass sie zur Durch­führung dieses Auftrages / der Erklärung be­rechtigt und in der Lage sind.

  • 01. April 2024

    Auslobungsbeginn
  • 30. September 2024

    Einsendeschluss (Datum des Poststempels)
  • Anfang November 2024

    1. Jurysitzung
  • November/Dezember 2024, Januar 2025

    Bereisung der Projekte durch die Jury
  • Mitte Februar 2025

    2. Jurysitzung
  • Mai 2025

    Symposium, Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
  • ab Juni 2025

    Wanderausstellung
  • Winter 2025

    Dokumentation „STADT BAUEN 10“